Familienunterstützende Dienst (FuD)

Der Familienunterstützende Dienst (FuD) im Einzel- sowie im Gruppenangebot ist für Familien da, die eine/n behinderte/n oder von Behinderung bedrohte/n Angehörige/n pflegen und ihren Wohnsitz in Augsburg haben. Entsprechend dem Wunsch der pflegenden Angehörigen übernimmt der FuD für einen bestimmten eingegrenzten Zeitraum die Versorgung des behinderten Familienangehörigen. Wir bieten diesen Dienst im Einzelangebot und im Gruppenangebot an.
Die Abrechnung der Betreuungs- und gegebenenfalls Fahrdienste kann über die jeweiligen Kostenträger direkt über uns erfolgen, so dass die Kosten im Allgemeinen nicht selbst getragen bzw. von den Angehörigen übernommen werden müssen.
Eine offene, vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit unseren Klienten, deren Eltern, Angehörigen oder Betreuern ist dabei Grundvoraussetzung.
Leistungen
Die OBA der Malteser Augsburg verfügt mit der
- trägerneutralen Beratung
- dem Familienunterstützenden Dienst (FuD) als Einzel- sowie als Gruppenangebot und
- den Freizeit-Bildung-und-Begegnungsangeboten (FBB)
über Angebote, die entsprechend der Richtlinie zur Förderung von ambulanten Diensten vom Bezirk Schwaben und den Freistaat Bayern gefördert werden.
Über die Arbeit mit und am Menschen ist uns Öffentlichkeitarbeit, die Gewinnung ehrenamtlicher Mitarbeiter sowie unsere Beteiligung in mehreren regionalen und überregionalen Netzwerken sehr wichtig, um das Bestmögliche für den jeweiligen Einzelfall zu erreichen.
Art und Umfang der Betreuung richten sich im FuD als Einzelangebot nach dem Wunsch und den Vorgaben der Eltern, bzw. Betreuer, die als unsere Auftraggeber fungieren.
Die Tätigkeit des Einzel-FuD umfasst insbesondere pädagogische, pflegerische und hauswirtschaftliche Bereiche (soweit diese in unmittelbarem Zusammenhang mit der Betreuung stehen), sowie die Freizeitgestaltung.
Für die Dauer der Abwesenheit der Eltern, Pflege- oder Betreuungspersonen übernimmt der FuD Betreuungszeiten oder unterstützt allein wohnende Menschen mit Behinderung.
Der Einzel-FuD ist zeitlich flexibel, die Betreuung kann in der eigenen Wohnung, in Räumen der Malteser, aber auch im Rahmen einer Freizeit- Bildungs- oder Urlaubsmaßnahme stattfinden.
Wir bieten regelmäßig stattfindende Gruppen-Angebote an, um pflegende Angehörige für einen bestimmten eingegrenzten Zeitraum bei der Versorgung des behinderten Familienangehörigen zu entlasten. Die Tätigkeit des Gruppen-FuD umfasst insbesondere pädagogische und pflegerische (soweit diese in unmittelbarem Zusammenhang mit der Betreuung stehen), sowie die Freizeitgestaltung.
Der Gruppen-FuD findet in unserem Begegnungshaus im Park (link) in Steppach statt. Menschen mit Behinderung können hier werken, malen, kochen, Kontakte knüpfen und pflegen, unseren Therapie- und Sinnespark erleben und Vieles mehr.
Die Fahrt von zu Hause bzw. der Arbeitsstätte bis nach Steppach und zurück kann über den Kostenträger abgerechnet werden. Gerne übernehmen wir für Sie die Organisation und auch die Abrechnung. Einen geringen Eigenanteil für Getränke, Essen und Werkmaterial berechnen wir pro Angebotstag.
Besonders wichtig ist uns, dass unsere Angebote auch von Menschen mit schweren Behinderungen und erhöhtem Betreuungsaufwand wahrgenommen werden können. Über Teilnehmer ohne Pflegegrad freuen wir uns zusätzlich immer, hier müssen wir allerdings einen zusätzlichen Eigenanteil für die Betreuung berechnen.
Um uns kennenzulernen, bieten wir kostenlose Schnuppertage an.
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Preise
Unsere Preise setzen sich wie folgt zusammen:
Preiskategorie I – ohne Pflegegrad
Wenn Sie keinen Pflegegrad haben, gehen wir davon aus, dass Sie sehr selbständig sind, und so gut wie keine Pflege und Unterstützung bei unseren Angeboten benötigen. Deshalb berechnen wir Ihnen diesen Preis als Eigenanteil. Inbegriffen sind Verpflegung, Betreuung, Eintritte müssen darüber hinaus selbst bezahlt werden.
Preiskategorie II – mit Pflegegrad
Mit einem Pflegegrad besteht für Sie die Möglichkeit, Leistungen der Pflegekasse in Anspruch zu nehmen, und zwar unabhängig davon, ob Sie alleine, zu Hause bei den Eltern oder pflegenden Angehörigen oder in einem Wohnheim leben:
Ab Pflegegrad 1:
Stehen Betreuungs- und Entlastungsleistungen jedem Menschen unabhängig von seiner Wohnsituation zu ( SGB XI §45)
Ab Pflegegrad 2:
Besteht zudem die Möglichkeit auf Verhinderungspflege, wenn die pflegende Person verhindert ist. Gründe für die Verhinderung können z.B. Urlaub, Erholung, Krankheit o.a. sein (SGB XI §39).
Für unsere Angebote verrechnen wir einen Eigenanteil, der unsere Unkosten für Verpflegung und Räumlichkeiten abdecken soll.
Darüber hinaus verrechnen wir direkt mit ihrer Pflegekasse unsere Betreuungsleistungen, wenn Sie das wünschen. Die Genehmigung erteilen Sie uns bei Ihrer Anmeldung.
Preiskategorie III – Fahrdienst:
Wir organisieren für Sie gerne die Fahrt zu uns. Pro Fahrstrecke berechnen wir Ihnen 15,00 €. Die Kosten können Sie gegebenenfalls beim Kostenträger (Bezirk) einreichen, wenn Sie das wünschen.