FAQs
ADHS
ADHS steht als Abkürzung für Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Störung.
Kernsymptome:
- Unaufmerksamkeit
- Hyperaktivität
- Impulsivität
Wann spricht man von ADHS:
- Auffälligkeiten gehen über das hinaus, was durch Alter und Entwicklungsstand eines Kindes oder Jugendlichen erklärbar ist
- Starke psychosoziale Beeinträchtigung in mehreren Lebensbereichen (Familie, Freundeskreis, Schule, ...)
- Verhaltensauffälligkeiten bestehen anhaltend über länger als sechs Monate
- Verhaltensauffälligkeiten werden schon im Vorschulalter beobachtet
Diagnose:
Durch Ärztinnen, Ärzte oder Psycholog(inn)en durch Tests
Therapie:
Symptomlinderung durch Medikamente und spezielle Therapien
Auch interessant:
Untersuchungen zeigen, dass ADHS in den letzten Jahren nicht zugenommen hat, auch wenn die Wahrnehmung des Phänomens in Medien und Gesellschaft stark gestiegen ist.
Gut zu wissen:
ADHS kann zu psychosozialen Beeinträchtigungen in Schule und Alltag führen. Hier kann gegeben Falls eine Schulbegleitung, die laut §35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) beim Jugendamt beantragt werden kann, unterstützen.
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Alter
Welche Angebote zur Beschäftigung/Freizeitgestaltung gibt es für Senioren mit Behinderung?
Tagesstätten für Senioren und Rentner mit Behinderung und psychischer Erkrankung bieten Möglichkeiten, sich zu treffen und den Tag gemeinsam zu gestalten. Auch Hobbys können in Seniorengruppen der Gemeinden oder in Freizeitclubs verwirklicht werden.
Adressen zu Angeboten für ältere Menschen vor Ort finden Sie in der Adressdatenbank der Aktion Mensch.
www.familienratgeber.de/beratungsstellen-adressen.php
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Welche Angebote der beruflichen Beschäftigung gibt es für Senioren mit Behinderung?
Die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung besteht natürlich auch für berufstätige Menschen mit Behinderung, unabhängig davon, wo sie beschäftigt sind.
In einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) darf allerdings nur bis zum Erreichen der Altersgrenze gearbeitet werden. Mit einer Ausnahme:
Gibt es keine Möglichkeit für Seniorinnen oder Senioren, eines der Angebote in Tagesgruppen für ältere Menschen nach dem Berufsleben zu besuchen, dürfen sie in der WfbM weiterarbeiten.
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Arbeit
Welche Berufe kann ich als behinderter Mensch lernen?
Alle Schüler erhalten eine Berufsberatung durch die Agentur für Arbeit, um herauszufinden, welche beruflichen Perspektiven es gibt. Für die Beratung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen werden hierbei besonders geschulte Berufsberater(innen), sogenannte Reha-Berater, eingesetzt.
Folgende Möglichkeiten gibt es:
- Liegt eine Ausbildungsfähigkeit vor, kann eine Ausbildung gemacht werden.
- Liegt eine Ausbildungsfähigkeit nicht vollständig vor, kann eine sogenannte Teilausbildung gemacht werden oder eine Förderung über eine „Assistierte Ausbildung“ angestrebt werden.
- Ohne Ausbildung direkt einen Arbeitsplatz in einem Betrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt über die „Unterstützte Beschäftigung“ finden.
Hier gibt es nähere Informationen der Agentur für Arbeit.
Siehe auch BBW
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Wo kann ich als behinderter Mensch arbeiten?
- Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
- In Außenarbeitsplätzen des allgemeinen Arbeitsmarktes der WfbM
- In Inklusionsbetrieben
- In Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
- In Förderstätten und Betreuungsgruppen
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Was sind Inklusionsbetriebe?
Firmen und Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes, die einen besonderen sozialen Auftrag haben, bieten Qualifizierungsmöglichkeiten und sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse für schwerbehinderte Menschen an, die gegebenen Falls den Übergang zu einer sonstigen Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt vorbereiten kann. Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch, §§ 215–218 bietet die gesetzliche Grundlage.
30 bis 50 Prozent der Mitarbeitenden in Inklusionsbetrieben haben eine Schwerbehinderung. Es arbeiten also in der Regel Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam und ermöglichen Menschen mit Behinderung in weit höherem Maß berufliche Teilhabe als andere Firmen.
Folgende Bezeichnung für Inklusionsbetrieb gibt es noch:
- Inklusionsfirma
- Inklusionsunternehmen
- Integrationsfirma
- Integrationsunternehmen
- Integrationsprojekt.
Finden Sie hier weitere Informationen und Adressen.
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Wie kann ich meinen Tag als smbM gestalten, wenn ich nicht arbeiten kann?
Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderung, die nicht in der WfmB arbeiten können, werden in Förder- und Betreuungsgruppen von Förderstätten, die meist einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) angegliedert sind, betreut, angeleitet und gepflegt.
Sie sind dennoch nicht Beschäftigte der WfbM, da die in den Förderstätten betreuten Personen formal keinen arbeitnehmer-ähnlichen Status besitzen. Sie erhalten deshalb auch kein Arbeitsentgelt und unterliegen auch nicht der Sozialversicherungspflicht für Menschen mit Behinderung.
Der Fokus der Förderstätten liegt aus gegebenem Anlass nicht in der beruflichen, sondern in therapeutisch-pflegerischen, sozialen, pädagogischen, psychologischen und lebenspraktischen Förderung.
Die für den Besuch der Tagesförderstätte entstehenden finanziellen Aufwendungen werden im Rahmen des bestehenden Anspruchs auf Leistungen der Eingliederungshilfe durch den überörtlichen oder örtlichen Sozialhilfeträger getragen.
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Werkstatt für behinderte Menschen
Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung gegebenen Falls aktuell noch nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, haben das Recht, in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) zu arbeiten, wenn ein „Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitskraft“ erbracht werden kann.
Zuständig ist die Agentur für Arbeit.
Werkstätten mit Ihren Berufsbildungs- und Arbeitsbereichen sind nicht in erster Linie Erwerbsbetriebe. Sie sind Einrichtungen zur beruflichen Rehabilitation. Der Produktion und dem Umsatz stehen berufsfördernde, berufsbildende und Leistungen im Vordergrund, die den behinderten Erwachsenen helfen, ihre Persönlichkeit zu entwickeln, gegenüber. Das entscheidende arbeitspädagogische und arbeitstherapeutische Eingliederungsinstrument ist eine individuell gestaltete, sinnvolle Beschäftigung an einem Arbeitsplatz, der den Bedürfnissen, Interessen und Neigungen des Werkstattbeschäftigten entsprechen.
Berufliche und soziale Teilhabe stehen dabei immer im Vordergrund
Im Berufsbildungsbereich der Werkstatt erhalten Menschen mit Behinderung eine grundlegende berufliche Qualifizierung. Bei entsprechender Neigung und Fähigkeit ist ein Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt möglich.
Im Arbeitsbereich der Werkstatt wird ein dauerhafter, bezahlter Arbeitsplatz angeboten. Werkstattbeschäftigte haben einen arbeitnehmer-ähnlichen Status und unterliegen der Sozialversicherungspflicht für Menschen mit Behinderung. Darüber hinaus können Sie nicht gekündigt werden.
Auch sogenannte Außenarbeitsplätze in Betrieben oder sozialen Einrichtungen des ersten Arbeitsmarktes bietet die WfbM an. Beschäftigte mit Behinderung arbeiten dort, werden aber weiter von der Werkstatt betreut und können auch wieder in die WfbM zurückkehren.
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Assistenz
Was ist eine Assistenz
Der Begriff Assistenz steht für Beistand, Mithilfe oder Unterstützung. Menschen mit Behinderung, die ohne diese Hilfe nicht am gesellschaftlichen, familiären oder Arbeitsleben teilnehmen können, haben ein Recht auf Assistenz.
Assistenzleistungen gibt es für
- Schule
- Arbeitsplatzsuche
- Arbeitsplatz
- Kinderbetreuung
- Unterstützung im Haushalt
- Pflege
- Freizeitgestaltung.
Für die Suche und Einstellung einer Assistenzkraft gibt es zwei Modelle:
1. Menschen mit Behinderung sind selbst Arbeitgeber für ihre jeweilige Assistenzperson (Arbeitgebermodell):
Eine persönliche Assistenz suchen und organisieren Menschen mit Behinderung selbst. Sie führen Bewerbungsgespräche, stellen die für Sie am besten geeignete Person ein, sind für die Einarbeitung verantwortlich, erstellen und koordinieren den Dienstplan, Organisieren Krankeits- und Urlaubsvertretung, erstellen die Lohnabrechnung und bezahlen die Assistenzkraft.
2. Ein Dienstleister (z.B. ein Pflegedienst) wird beauftragt, die Unterstützung zu organisieren (Dienstleistungsmodell).
Auch dann müssen Anträge gestellt und der eigene Bedarf begründet werden. Eine bestimmte Organisationsfähigkeit und Hartnäckigkeit ist in beiden Fällen als wichtige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Anwendung des Assistenz-Konzeptes anzusehen.
Eine geeignete Assistenzperson finden Sie zum Beispiel hier:
http://www.assistenzboerse.de/behindertenassis.htm
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Wie finanziere ich eine Assistenz
Je nach Ursache der Behinderung und Art der benötigten Hilfe sind unterschiedliche Kostenträger für die Finanzierung der persönlichen Assistenz zuständig. Bei diesen muss ein Antrag eingereicht werden, der dann gegebenen Falls genehmigt wird.
Folgende Kostenträger können zuständig sein:
- Pflegeversicherung
- Krankenkasse
- Versorgungsamt (für Wehr- und Zivildienstopfer sowie für Impfgeschädigte)
- Unfallversicherung oder Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege/Eingliederungshilfe)
- Jugendamt
- Rentenversicherung.
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Wie beantrage ich eine persönliche Assistenz
Zusätzlich zum Antrag auf Persönliche Assistenz (Siehe wie finanziere ich eine Assistenz) wird folgendes benötigt:
- üblicherweise ein Nachweis des Bedarfs mit einer Kalkulation der zu erwartenden Kosten benötigt. Das ist z.B. eine eigene Beschreibung des Assistenzbedarfs mit einer Auflistung der Pflegeleistungen einer Sozialstation
- Alle Angaben zu Vermögen und Einkommen müssen nachgewiesen werden.
- Berücksichtigung der Vermögensgrenze. Diese liegt aktuell bei 5.000€ bei Bezug von Grundsicherung oder Hilfe zur Pflege, ansonsten bei 30.000€ bzw. ab 2020 bei ca. 56.000€.
- Berücksichtigung der Einkommensgrenze. Ab 2020 zählen nur noch die Einkünfte des Antragstellers, bei Überschreitung tritt eine Eigenbeteiligung in Kraft.
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Autismus
Autismus ist eine angeborene Entwicklungsstörung, die Beeinträchtigungen in und durch Kommunikation, Interaktion und Stereotypien mit sich bringt. Zu dieser Entwicklungsstörung kommt es durch den Ausfall von Hirnregionen, die den Kontakt zu anderen Menschen steuern.
Grundsätzlich geht man dazu über, die gängigen Unterteilungen in
- Frühkindlicher Autismus
- Atypischer Autismus
- Asperger-Syndrom
Autismus ist nicht heilbar. Therapien können jedoch helfen, den Alltag besser zu bewältigen.
Hier finden Sie weiter Informationen und qualifizierte Beratung und Hilfe:
https://www.caritas-augsburg.de/hilfeberatung/autismus/autismus
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Bildung
Junge Menschen mit Behinderungen haben den gleichen Anspruch darauf, eine allgemeine Schule zu besuchen und Zugang zu einem chancengleichen Studium, Ausbildung und Arbeit zu haben, wie nicht behinderte Kinder und Jugendliche.
Schule
In Deutschland sind die einzelnen Bundesländer für die schulische Bildung zuständig. Daher ist die konkrete Ausgestaltung der schulischen Bildung für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen sehr unterschiedlich und hängt maßgeblich vom jeweiligen Wohnort ab.
Seit dem Inkrafttreten der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen am 26. März 2009 muss Inklusion (das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderungen) in Deutschland ermöglicht werden. Menschen mit Behinderungen müssen danach gleichberechtigt Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben. Darüber hinaus stehen verschiedene weitere Schularten zur Verfügung. Im Einzelfall muss jeweils entschieden werden, welche Schulart die geeignetste ist.
Einzelheiten über die im jeweiligen Bundesland zur Verfügung stehenden Schulen und die Umsetzung der Inklusion finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Kultusministerien der Länder.
Schulbegleitung siehe Assistenz
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Studium
Die Hochschulen in Deutschland müssen behinderten Studierenden ermöglichen, gleichberechtigt die Angebote der Hochschulen - und dies möglichst ohne fremde Hilfe - in Anspruch nehmen zu können. Darüber hinaus sind in den Prüfungsordnungen die besonderen Belange von Studierenden mit Behinderung zur Wahrung der Chancengleichheit zu berücksichtigen.
Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und entsprechende Beratungsstellen stehen an den Hochschulen für Auskünfte und Hilfen zur Verfügung.
Die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des Deutschen Studentenwerks berät gerne umfassend über alle Fragen, die für Studierende mit Behinderungen relevant sind.
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Ausbildung
Die berufliche Ausbildung ist eine wichtige Grundlage für ein erfolgreiches Arbeitsleben.
Alle Schüler erhalten eine Berufsberatung durch die Agentur für Arbeit, um herauszufinden, welche beruflichen Perspektiven es gibt. Für die Beratung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen werden hierbei besonders geschulte Berufsberater(innen), sogenannte Reha-Berater, eingesetzt.
Folgende Möglichkeiten gibt es:
- Liegt eine Ausbildungsfähigkeit vor, kann eine Ausbildung gemacht werden.
- Liegt eine Ausbildungsfähigkeit nicht vollständig vor, kann eine sogenannte Teilausbildung gemacht werden oder eine Förderung über eine „Assistierte Ausbildung“ angestrebt werden.
- Ohne Ausbildung direkt einen Arbeitsplatz in einem Betrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt über die „Unterstützte Beschäftigung“ finden.
Hier gibt es nähere Informationen der Agentur für Arbeit.
Siehe auch BBW
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Wie kann ich mich weiterbilden
Volkshochschulen bieten ein breites Bildungsangebot für Menschen mit und ohne Behinderung an. Es gibt für Menschen mit Behinderung aber auch spezielle Angebote der Erwachsenenbildung. Hierzu bieten Einrichtungen und Dienste, manchmal auch in Kooperation mit den Volkshochschulen, spezielle Programme sowohl im beruflichen als auch im Freizeitbereich an.
In Werkstätten für Menschen mit Behinderung gibt es zudem sogenannte arbeitsbegleitende Maßnahmen.
Finanzierungsmöglichkeiten bestehen über die Pflegeversicherung oder das Persönliche Budget.
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Die Berufsbildungswerke (BBW)
In Deutschland gibt es 52 Berufsbildungswerke. Das sind Einrichtungen, in denen junge Menschen mit Behinderungen einen Beruf ihrer Wahl (aus einer Auswahl von 240 Berufen) erlernen können.
Die Auszubildenden leben, wenn nötig, in Internaten oder Außenwohngruppen der BBW, sie werden sowohl während der Ausbildungszeit als auch in der Freizeit unterstützt und gefördert. Auch bei der anschließenden Suche nach einem Job werden die Absolventen von den BBW unterstützt.
Der Antrag auf Ausbildung wird an die Agentur für Arbeit gestellt, die die Ausbildung dann auch bewilligt. Ausbildung und Unterkunft werden bezahlt.
Für weitere Informationen:
https://www.kjf-bbw.de/unsere-bbw-standorte/bbw-augsburg/
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Barrierefreiheit
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes, das ein Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderung schon vorsah, wurde in einem Neuen Gesetz gestärkt:
am 1. Mai 2002 trat das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) in Kraft.
Barrierefreiheit wird in § 4 BGG definiert:
„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“
Barrierefreiheit bedeutet also einen vollständigen Zugang und umfassende Nutzungsmöglichkeiten aller gestalteter Lebensbereiche zu erhalten.
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Wohnen
Es gibt verschiedene Wohnformen für Menschen mit Behinderung, wenn der Auszug aus dem Elternhaus ansteht:
Stationäres Wohnen
Das Leben in einem Wohnheim wird als stationäres Wohnen bezeichnet. Hier gibt es unterschiedliche Betreuungs-Formen, von zeitweiliger bis hin zur Rund-um-die-Uhr-Betreuung.
Ambulant betreutes Wohnen
Das Leben in einer Einzel-, Paar- oder Mehrpersonenwohnung mit Unterstützung durch Fachkräfte nennt man ambulant betreutes Wohnen.
Eine weitere Möglichkeit ist das Betreute Wohnen in Gastfamilien. Hier nehmen Familien oder andere private Haushalte eine bis maximal zwei Personen mit Behinderung in ihre Wohngemeinschaft auf und stellen dieser/diesen ein eigenes Zimmer zur Verfügung.
Kurzzeitwohnen
Kann ein Mensch mit Behinderung vorübergehend nicht versorgt und/oder begleitet werden, besteht die Möglichkeit für mehrere Tage, aber auch für mehrere Wochen zum Kurzzeitwohnen. Anbieter des Kurzzeitwohnens (meist Wohnheime) beraten gerne (auch bei der Beantragung der Leistungen der Pflegekasse und/oder der Eingliederungshilfe).
Wohnungskosten
Grundsätzlich muss jeder Mensch selbst für die Kosten seiner Wohnung aufkommen. Meist verfügen jedoch Menschen mit Behinderung über ein geringeres Einkommen oder Vermögen und benötigen für die Deckung der Wohnkosten Hilfen, die sie je nach Bundesland meist über das Sozialamt als Kostenträger beantragen können (z.B. „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ oder „Hilfe zum Lebensunterhalt“).
Der zuständige Kostenträger prüft dann den Antrag und auch, ob gegebenenfalls Angehörige sich mit einem Beitrag an den Kosten zu beteiligen haben.
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Barrierefreies Wohnen
Wohnberatungsstellen arbeiten mit kommunalen Stellen, den Verbänden, der freien Wohlfahrtspflege und den Pflegekassen zusammen und bieten Hilfestellung bei Fragen über
- barrierefreies Wohnen
- Wohnungsanpassungen
- Umgestaltung der Wohnung
- Hilfsmittel
- Finanzierung
Und unterstützen bei der
- Antragstellung oder
- der Zusammenarbeit aller Beteiligten (Handwerker, Architekten, Ärzte)
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weitere Informationen finden Sie unter http://www.online-wohn-beratung.de
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Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz
Ist das Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen und …..
Sport
Für Menschen mit Behinderungen gibt es spezielle Sportangebote. Viele Informationen und Hinweise finden Sie beim Deutschen Behindertensportverband oder auf der Inklusionslandkarte:
www.dbs-npc.de https://www.inklusionslandkarte.de/IKL/Startseite/Startseite_node.html
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