Ausbildung zum Betriebssanitäter
Der Grundlehrgang
Die Teilnehmer des Grundlehrgangs werden auf Grundlage der in der Erste-Hilfe-Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten mit erweiterten Maßnahmen, die zur optimalen Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind, vertraut gemacht.
Insbesondere können die Teilnehmenden nach Beendigung der Grundausbildung ihre Aufgaben im betrieblichen Sanitätsdienst unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen wahrnehmen sowie die sanitätsdienstliche Versorgung bei Unfällen und akuten Gesundheitsstörungen im Betrieb durchführen.
Voraussetzung: Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Aus– oder Fortbildung innerhalb der letzten zwei Jahre
Kursdauer: 63 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten + Prüfung
Der Aufbaulehrgang
Alle Teilnehmer werden mit weiteren Inhalten, die zur optimalen Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind, vertraut gemacht.
Sie erlangen vertiefte Kenntnisse in den für Betriebssanitäter relevanten gesetzlichen Bestimmungen, lernen physikalische Gefährdungen am Arbeitsplatz erkennen, hygienische Grundlagen im Betrieb zu beschreiben und die entsprechenden Maßnahmen durchzuführen, situationsangepasste Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen sowie Hilfeleistungen bei Unfällen mit Gefahrstoffen zu ergreifen und lebensrettende Maßnahmen bei Unfällen und Notfällen durchzuführen.
Voraussetzung: Teilnahme am Grundlehrgang zum Betriebssanitäter oder Qualifikation als Arzt, examinierte Krankenpflegekraft, Notfallsanitäter, Rettungssanitäter oder Sanitätspersonal der Bundeswehr und Polizei
Kursdauer: 32 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten + Prüfung